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Lohnerhöhung per 01.03.2024

Die Sozialpartner des LGAV Plattenlegergewerbe haben eine Zusatzvereinbarung zum Landesgesamtarbeitsvertrag bezüglich der Lohnmassnahmen für das Jahr 2024 verabschiedet.

Die Lohnerhöhung wurde ab dem 1. Januar 2024 beschlossen und ist per 1. März 2024 allgemeinverbindlich und somit spätestens ab diesem Zeitpunkt von allen dem LGAV unterstellten Betrieben einzuhalten.

 

Lohnerhöhung per 01.01.2024

Folgende Lohnerhöhungen sind umzusetzen (kumulativ):

  • Die effektiven Löhne der dem LGAV unterstellten Arbeitnehmenden der Lohnkategorien A, B, C1, C2, D1, D2 und D3 werden um 70 Franken/Monat erhöht.
  • Für individuelle Lohnerhöhungen der dem LGAV unterstellten Arbeitnehmenden
    der Lohnkategorien A, B, C1, C2, D1, D2 und D3 werden 1,0 % der gesamten SUVA-Lohnsumme der dem LGAV unterstellten Arbeitnehmenden ohne Lernende eingesetzt. Über die Verteilung entscheidet der Arbeitgeber.

    • Achtung! Individuell heisst hier nicht, dass die Erhöhung freiwillig ist. Nebst der Erhöhung der effektiven Löhne um 70 Franken ist zusätzlich eine Erhöhung von 1% vorzunehmen. Die Verteilung auf die dem LGAV unterstellten Mitarbeitenden jedoch ist individuell durch den Betrieb zu definieren.
  • Die effektiven Lehrlingslöhne bestehender Lehrverhältnisse werden um 2% erhöht.
    Ebenso werden die lehrvertraglichen Löhne (Lehrjahrwechsel) um 2% erhöht.
  • Mit dieser Lohnerhöhung ist der Indexstand der Konsumentenpreise per Dezember 2023 ausgeglichen (Basis Mai 2000).

 

Mindestlöhne

Die Mindestlöhne bleiben unverändert.

Die Löhne der Lernenden bleiben wie bis anhin bestehen. Eine Übersicht der vereinbarten Löhne sowie der Lohnerhöhung ist online hier verfügbar.