Lohnverhandlungen

Die Lohnverhandlungen unter den Sozialpartnern - vertreten durch die Mitglieder des SPV Schweizerischen Plattenverbandes sowie der Gewerkschaften Unia und Syna - gelten jeweils ab 1. Januar des entsprechende Jahres und sind gültig bis 31. Dezember.

Als Arbeitgeber haben Sie ab diesem Zeitpunkt die vereinbarten Änderungen umzusetzen und einzuhalten. Die vereinbarten Lohnänderungen sollen auf der Lohnabrechnung der Arbeitnehmenden ab 1. Januar ersichtlich und somit nachweisbar sein.

Hier finden Sie die Lohntabellen in chronologischer Reihenfolge:

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