Die Zentrale Paritätische Berufskommission ZPBK ist verantwortlich für die Durchführung, die Kontrolle und den Vollzug des Landesgesamtarbeitsvertrags LGAV im Plattenlegergewerbe.

Normativ regelt der Landesgesamtarbeitsvertrag LGAV die arbeitsrechtliche Beziehung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Plattenlegergewerbe.

 

Gültig ab 01.07.2018

Gilt für die ganze Schweiz ohne die Kantone
FR, BS, BL, VD, VS, NE, GE, TI, JU

 

 

 

 

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